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Der Ablauf einer Mitgliederversammlung und Besonderheiten

Der Ablauf einer Mitgliederversammlung ist an Formalien gebunden, die in der Satzung und in der Tagesordnung festgelegt wird.

In der Mitgliederversammlung wird die wirtschaftliche Entwicklung der Genossenschaft besprochen und dargestellt, sowie der Jahresabschluss und die Bilanz vorgetragen und festgestellt. Beschlüsse über Gewinnverwendung etc. gefasst.

Die Begrüßung der Mitglieder erfolgt üblicherweise durch den AR-Vorsitzenden oder durch ein Vorstandsmitglied. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat die Aufgabe, die Mitglieder durch die Versammlung zu leiten.

 
Offizielle Eröffnung der Mitgliederversammlung

Gibt es bis dato keine Fragen und Anträge, kann der Aufsichtsratsvorsitzende die Mitgliederversammlung eröffnen. Der Aufsichtsratsvorsitzende stellt die Anzahl der erschienenen und die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder fest. Daraus folgt, ob die Mitgliederversammlung beschlussfähig ist. Des Weiteren stellt der Aufsichtsratsvorsitzende fest, ob die Einladung ordnungsgemäß erfolgte.

 
Abstimmung über Anträge und Wahlen der Ämter

Zuerst folgt für jeden Tagesordnungspunkt beziehungsweise Antrag in der Regel eine Aussprache. Erst am Ende jeder Aussprache wird über den jeweiligen Tagesordnungspunkt abgestimmt. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn die Anzahl der gültigen abgegebenen Stimmen die jeweils erforderliche Mehrheit erreicht. Das Gleiche gilt für die Wahlen des Aufsichtsrates. Üblich sind folgende Abstimmungsarten:

• Handzeichen
• Stimmkarte
• geheime Abstimmung
• Blockwahl (Wahl aller zu besetzenden Ämter in einem einzigen Wahlgang.)

Der Aufsichtsratsvorsitzende achtet darauf, dass er sämtliche Anträge zur Abstimmung stellt. Das gilt für Abänderungs- und Ergänzungsanträge ebenso wie für Anträge zur Geschäftsordnung.

 
Die Verkündung der Beschlüsse auf der Mitgliederversammlung

Nach Beendigung der Abstimmung verkündet der Aufsichtsratsvorsitzende den gefassten Beschluss.

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